Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  1. Allgemeines
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte und Dienstleistungen, sofern bei Vertragsabschluss nichts anderes festgehalten wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden und Lieferanten werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Für Bedingungen, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gilt das Schweizerische Obligationenrecht.
  2. Preise und Zahlungsbedingungen
    Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer in der offerierten Währung. Die Lieferbedingungen sind, sofern nicht anders vereinbart, EXW, INCOTERMS 2010, ab Werk, CH-6280 Hochdorf und ohne Verpackungs-, Versicherungskosten und Zollgebühren. Preisaufschläge von Zulieferern, Kursschwankungen > 5%, erhöhte Zollgebühren und zusätzliche fiskalische Belastungen, die während der Vertragserfüllung eintreten, berechtigen Profiform AG nach Rücksprache mit dem Kunden zu entsprechenden Preisanpassungen. Der Kunde kann den Nachweis für Preiserhöhungen verlangen.Zahlungen sind gemäss Angabe auf den Rechnungen rein netto zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Es können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden. Zahlungen dürfen vom Kunden aus keinem Grund, auch nicht bei Reklamationen oder irgendwelchen anderen vorgebrachten Ansprüchen, zurückbehalten werden. Die Gegenrechnung allfälliger Forderungen ist nicht zulässig. Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Profiform AG. Hält ein Kunde die Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden alle ausstehenden Guthaben der Profiform AG zur sofortigen Zahlung fällig und können sofort beim Kunden eingefordert werden. Zudem steht es der Profiform AG frei, die Konditionen zu ändern und Produkte nur noch gegen Vorauszahlung zu liefern.
  3. Abschluss und Erfüllung des Auftrags
    Aufträge werden mit der Auftragsannahme durch Profiform AG mit Abgabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Der Besteller hat Profiform AG spätestens mit der Bestellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, dem Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen. Nachträgliche Abreden und Änderungen der erteilten Aufträge müssen vom Kunden schriftlich vorgelegt und von Profiform AG mittels erneuter Auftragsbestätigung ausdrücklich anerkannt werden. Fertigungs- und Reparaturaufträge gelten als erfüllt, wenn die in Auftrag gegebenen oder zur Reparatur beigestellten Produkte gemäss den Spezifikationen des Kunden erzeugt oder bearbeitet und geprüft wurden. Reparaturarbeiten gelten auch dann als erfüllt, wenn sich herausstellen sollte, dass die beigestellten Produkte nicht mehr in einen funktionstüchtigen Zustand gebracht werden können. Der Kunde muss Angaben für Verpackung, Warentransport und Versicherung festlegen und bekannt geben. Im Unterlassungsfall trifft Profiform AG die erforderlichen Massnahmen nach bestem Wissen. Der Transport erfolgt gemäss EXW-Regelung nach INCOTERMS 2010. Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferten Produkte und Daten umgehend  gemäss §8 zu prüfen und zu reagieren.
  4. Lieferumfang
    Der Lieferumfang richtet sich nach den Vertragsbedingungen, Teillieferungen sind jedoch zulässig.
  5. Lieferfrist / Höhere Gewalt
    Die in Offerten genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Verbindliche Lieferfristen werden mit der Auftragsbetätigung abgegeben. Nachträgliche Terminänderungen werden schriftlich mittels neuer Auftragsbestätigung mitgeteilt. Ereignisse höherer Gewalt befreien Profiform AG von der Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Kunden. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegenüber Profiform AG. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten u.a. Maschinenausfälle, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von Baukomponenten und anderen Materialien, Verzug im Transport oder Verkehrsunterbrechungen, Mobilmachung, Krieg, Sabotage, Streik, Aussperrung, behördliche Massnahmen oder Verfügung über Arbeits- oder Lieferbeschränkungen, Embargos, Beschränkung der Energieversorgung, Überschwemmung, Sturm, Feuer und sonstige Elementarereignisse. Profiform AG ist verpflichtet, den Kunden bei Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt umgehend zu informieren.
  6. Rücknahme / Umtausch von Waren
    Bei Entwicklungen und Fertigungen ist eine Rückgabe ausgeschlossen, da es sich um kundenspezifische Aufträge handelt und die Arbeiten nach Kundenvorgabe erfolgen. Der Umtausch oder die Warenrücknahme von Handelsteilen ist nicht vorgesehen. Sollte jedoch ein Fall von Umtausch oder Rücknahme eintreten, gehen alle damit verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden. Umtausch und Rücknahme sind auf Waren beschränkt, die beim Kunden noch nicht im Einsatz waren.
  7. Qualitätskontrolle
    Profiform AG führt die vom Kunden spezifizierten Qualitätskontrollen aus und dokumentiert die Prüfergebnisse auf Wunsch des Kunden kostenpflichtig. Sind keine entsprechenden Anweisungen des Kunden verfügbar, werden die Produkte gemäss internen Vorgaben stichprobenweise geprüft.
  8. Prüfungs- und Rügefrist, Ausführen von Nachbesserungsarbeiten
    Der Kunde hat die Waren sofort nach Eingang bezüglich Menge und Beschaffenheit zu kontrollieren und bei Feststellen eines Mangels spätestens 8 Tage nach Produkteingang oder bei versteckten Mängeln spätestens 3 Monate nach Produktlieferung eine Reklamation mit Angabe der Mängel, Abweichungen und Beobachtungen schriftlich vorzulegen. Unterlassung der rechtzeitigen Mängelmeldung gilt als Annahme der Lieferung. Bei elektronischer Datenübermittlung gilt als Fristbeginn der Eingang von Zeichnungen, Schemata, Stücklisten oder anderen relevanten Dokumenten beim Kunden. Profiform AG führt bei berechtigter Reklamation innert nützlicher Frist die Nachbesserungsarbeiten an Produkte oder Zeichnungen und anderen Entwicklungsarbeiten gemäss den gemeldeten Mängeln aus. Sind Nachbesserungsarbeiten an Waren erfolglos, so beschränkt sich die Haftung auf einen kostenlosen Ersatz der defekten Produkte. Profiform AG lehnt jegliche Verantwortung für Schäden ab, die aus Übermittlungsfehlern entstehen können. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Mängel auch rückwirkend schriftlich zu melden.
  9. Beistellen von Produkte, Messmitteln, Bestückungsprogrammen etc.
    Für beigestellte Produkte liegt die Verantwortung allein beim Kunden. Stellt Profiform AG an beigestellten Produkten Mängel fest, kann der Fertigungsprozess nach Information des Kunden unterbrochen werden. Die Lieferzeit verlängert sich in einem solchen Fall um die Zeit des Unterbruchs. Stellt ein Kunde Messmittel zur Verfügung, hat der Kunde für Eichung, Wartung und Messmittelüberprüfung zu sorgen. Profiform AG übernimmt lediglich Verantwortung für die korrekte Ausführung der Messungen nach den Anweisungen des Kunden. Software sowie andere elektronische Daten und Informationen werden wie vom Kunden geliefert verwendet. Für Fehler, die durch die Anwendung solcher Datenträger bei Ausführung eines Auftrags entstehen können, ist ausschliesslich der Kunde zuständig. Für durch den Kundendatenträger verursachte Schäden an Eigentum der Profiform AG haftet der Kunde in vollem Umfang.
  10. Schutzrechtverletzungen und Anwendungsbeschränkungen
    Es ist nicht Sache der Profiform AG abzuklären, ob vom Kunden spezifizierte Produkte oder in Auftrag gegebene Dienstleistungen zu einer Verletzung von Patent-, Muster- oder anderen gewerblichen Schutzrechten bzw. des Urheberrechtes führen. In allen Fällen haftet der Kunde als Auftraggeber alleine und vollumfänglich. Stellt Profiform AG bei Aufträgen fest, dass Anwendungsbeschränkungen existieren, kann der Auftrag abgelehnt oder, bei bereits akzeptierten Aufträgen, die Lieferung sistiert werden. Es liegt prinzipiell im Verantwortungsbereich des Kunden, Anwendungsbeschränkungen rechtzeitig zu klären, z.B. im Zusammenhang mit Kriegsmaterial oder für Anfragen aus Ländern mit Wirtschaftsembargo.
  11. Produkthaftpflicht
    Profiform AG prüft seine Produkte entsprechend der jeweiligen Geräteklassifizierung mit grösster Sorgfalt. Profiform AG kann aber nur behaftet werden, wenn die Benutzungsanleitungen vollständig befolgt wurden und das Produkt nur zu seinem vorgesehenen Zweck eingesetzt wurde. Insbesondere übernimmt Profiform AG keine Haftung für Produkte, die vom Kunden in die USA und/oder Kanada exportiert wurden. Es wird keinerlei Haftung für nicht freigegebene Produkte gegeben, wie z.B. Prototypen und Funktionsmuster. Etwaige Konventionalstrafen lehnt Profiform AG ab.
  12. Erfüllungsort, Recht, Gerichtsstand
    Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung von Produkten und Dienstleistungen ist CH6280 Hochdorf. Bei Auftreten von Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunde und Profiform AG wird in folgenden Stufen vorgegangen:
  • einvernehmliche Regelung unter den Parteien
  • Regelung nach der Vergleichs- und Schiedsordnung der für den Sitz der Profiform AG zuständigen schweizerischen kantonalen Handelskammer durch deren Experten
  • Anrufung der ordentlichen Gerichte

Gerichtsstand für die sich aus dem Abschluss und der Abwicklung von Aufträgen ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz der Profiform AG bzw. das für die Region zuständige ordentliche Gericht.

  1. Gültigkeit
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 1. Oktober 2013

Hochdorf, September 2017, Profiform AG